IMMOBILIEN-ANKAUFSTEST!

 

Die Katze im ……. ?

Oder hat der Makler auch Sie schon…       opera1079_museo_madre

                                                                                                ………dort? 

Im Rahmen unserer langjährige Sachverständigentätigkeit war es demnach  immer wieder auffällig, dass Hauseigentümer und Mieter oder Pächter, eine Immobilie erstanden hatten, ohne rechtzeitig in Erwägung gezogen zu haben, dass Mängel und Schäden bestehen könnten, welche einem Laien nicht auffallen müssen oder auch nicht können. Erst im Nachhinein brechen die Probleme dann auf und erfordern sodann signifikante Gerichts- Sachverständigen- und Sanierungskosten. Der entstehende Nervenabrieb in diesen Situationen mit allen, oft tief gehenden Folgen wurde in gängigen TV-Formaten bereits ausgereizt. Bei einem gebrauchten Fahrzeug lassen die Kaufinteressenten den Wagen mittlerweile schon beim ÖAMTC, ARBÖ oder TÜV durchchecken, rechtzeitig vor dem Kauf.

Bei Immobilien, die z.b. das 300 fache kosten können, seltsamerweise nicht.

 

CHECK-IMMO bietet Ihnen nun diese Möglichkeit auch für Gebäude, Wohnungen, Geschäftslokale, Büros, Industriegebäude, Grundstücke usw. Wenn der Verkäufer/Vermieter/Verpächter dies nicht erlaubt, sodann eben Finger weg. Er wird seine Gründe dafür haben…(!) Die Bausubstanz und schlummernde Mängel werden aufgrund der bereits entstandenen Verliebtheit des Interessenten in das Objekt leider oft übersehen, nicht erkannt, verniedlicht, aber auch trotz Kenntnis des Verkäufers hierüber, nicht bekannt gegeben, und/oder absichtlich kaschiert. Nach dem typischen „Verkaufs-Ausmalen“ kommt sodann nicht selten zeitverzögert die böse Überraschung, lange nach dem Kauf (siehe Bild unten).

WIR BIETEN IHNEN AN, Sie rechtzeitig diesbezüglich beraten zu dürfen, und Ihnen die möglichen, bestehenden und künftigen technischen Probleme der Immobilie vor Augen zu führen, oder womöglich auch einen technisch korrekten Zustand attestieren werden.  Mit diesem Wissen wird es Ihnen jedenfalls möglich sein zu agieren, nicht nur zu reagieren, bzw. auf gesichertem Terrain zu verhandeln, um sodann realitätsbezogen zu entscheiden.

Unsere Kosten sind vergleichsweise marginal, in Anbetracht Ihrer geplanten Investition, des erzielbaren Verhandlungserfolges, bzw. der ev. abgewendeten künftigen Sorgen und großer Kosten. Diese, durch CHECK-IMMO ermöglichte, verbesserte Verhandlungsposition den Kauf-/Miet-/Pachtpreis betreffend, müssen wir wohl nicht näher erläutern…  Sie stellt sich jedoch nahezu immer ein…

Diese Möglichkeit eines rechtzeitigen ANKAUFSTESTs wollen wir deshalb nun auch im Internet nachdrücklich bekannt machen, und bieten außer den anderen angeführten Sachverständigenleistungen nun forciert den Immobilien-Ankaufstest an!   Die Idee kam mir, Bmst. Ing. Norbert Netroufal, als ich z.B. Menschen, seien es junge Paare oder Familien jung oder alt, bei manchen Schaden-Besichtigungen weinen sah, als sie rel. bald nach dem Kauf erkennen mussten, dass ihre geplante Zukunft aufgrund der Schäden und künftigen Kosten eine Andere sein wird, als eigentlich erhofft. Eine Kaufrückabwicklung ist dann meistens nicht mehr möglich, bzw. nur mit enormen Aufwand betreibbar.

Daher rechtzeitig unseren Immobilien-Ankaufstest beauftragen!: Nach unserer Beauftragung durch Sie wird zunächst ein Termin für eine Besichtigung vor Ort anberaumt (Makler/Eigentümer/Interessent/SV, ev. Sub-SV). Vorabrecherchen folgen. Zum vereinbarten Termin wird das Gebäude samt Umgebung/Umfeld technisch überprüft. U.a. werden Feuchtigkeits- und Teperatursmessungen durchgeführt, der Instandhaltungsgrad beurteilt, Alter, Allgemeinzustand geprüft, sowie auch die Haustechnik, die Fenster, Fassaden, Verblechungen, Dachhaut, bauphysikalische Problemstellen, Kanal, bis hin zur Suche nach Rückständen unbeliebter Hausbewohner wie Insekten, Ratten, Schimmel usw. gecheckt.

Diese Kontrolle kann noch ausgeweitet werden (z.B. Druckprüfung, Probebetrieb, Kanal-TV, Luftdichtheitsmessung, Thermographie usw., usw.) Weiters geben wir Tipps, welche Unterlagen und Informationen vom Verkäufer bei einem möglichen Abschluß unbedingt vorzulegen, oder einzuholen sind (z.B. bewilligter Einreichplan, Bescheide, Gehsteigbescheid, Grundbuch uvm.). Manchmal ist auch ein Besuch bei der Behörde anzuraten, oder durch uns durchzuführen um sich z.B. über Bauprojekte in der Nachbarschaft u.v.m. zu informieren . Auch ist „lastenfrei“ nicht immer „lastenfrei“ und bei der Grundstücksgröße oder der bebauten oder vermieteten Fläche gibt es immer wieder große Unschärfen.

 

Es tut uns leid, dass die viele Menschen einfach kaufen/mieten/pachten, und dann erst schauen, oft aber leider einschauen……                                                                

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